Erfahre, wie du den Gründerzuschuss der Agentur für Arbeit erfolgreich beantragst und welche Voraussetzungen du erfüllen musst.
Was ist der Gründerzuschuss?
Der Gründerzuschuss ist eine finanzielle Förderung der Agentur für Arbeit, die Arbeitslose bei der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit unterstützt. Er soll den Lebensunterhalt in der Anfangsphase der Gründung sichern.
Voraussetzungen für den Gründerzuschuss
- Du musst arbeitslos gemeldet sein
- Es muss noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen bestehen
- Du musst einen tragfähigen Businessplan vorlegen
- Eine fachkundige Stelle muss die Tragfähigkeit deines Vorhabens bestätigen
So beantragst du den Gründerzuschuss
- Erstgespräch bei der Agentur für Arbeit: Vereinbare einen Termin mit deinem Arbeitsvermittler und teile deine Gründungsabsicht mit.
- Businessplan erstellen: Erstelle einen detaillierten Businessplan mit Finanzplanung.
- Tragfähigkeitsbescheinigung einholen: Lass deinen Businessplan von einer fachkundigen Stelle prüfen.
- Antrag einreichen: Reiche alle Unterlagen vollständig bei der Agentur für Arbeit ein.
Höhe und Dauer der Förderung
In der ersten Phase (6 Monate) erhältst du dein Arbeitslosengeld plus 300 Euro monatlich für die soziale Absicherung. In der optionalen zweiten Phase (9 Monate) können weitere 300 Euro monatlich bewilligt werden.
Tipp: Eine professionelle Beratung erhöht deine Chancen auf Bewilligung erheblich. Nutze die Möglichkeit eines AVGS-geförderten Coachings!