AVGS

Wie du deinen AVGS Gutschein optimal für deine Gründung nutzt

09.06.20255 Lesezeit
Wie du deinen AVGS Gutschein optimal für deine Gründung nutzt

Erfahre, wie du mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ein kostenloses Gründercoaching erhältst und welche Voraussetzungen du erfüllen musst.

Wenn du dich selbstständig machen möchtest, stehst du vor vielen Fragen: Wo anfangen? Wie schreibe ich einen Businessplan? Welche Fördermöglichkeiten gibt es? Eine besonders hilfreiche Unterstützung für angehende Gründer:innen ist der AVGS – Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Mit ihm kannst du dir ein professionelles Gründercoaching finanzieren – komplett kostenlos.

In diesem Artikel zeigen wir dir Schritt für Schritt, wie du den AVGS optimal für deine Gründung nutzt, welche Voraussetzungen gelten, wie der Ablauf konkret aussieht und welche Erfolgsfaktoren du beachten solltest.


Was ist der AVGS Gutschein?

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit. Er soll Arbeitssuchenden und gründungsinteressierten Personen helfen, durch gezielte Maßnahmen wieder in den Arbeitsmarkt zu gelangen – z. B. über eine Selbstständigkeit.

Mit dem AVGS kannst du kostenfrei ein individuelles Gründercoaching absolvieren – bei einem zertifizierten Bildungsträger deiner Wahl. Das Coaching wird durch einen sogenannten Maßnahmenträger erbracht, der nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zugelassen ist.

Ziel ist es, dich durch gezielte Vorbereitung erfolgreich in die Selbstständigkeit zu begleiten.


Wer hat Anspruch auf den AVGS?

Du kannst den AVGS beantragen, wenn du:

  • arbeitslos gemeldet bist,
  • Leistungen nach SGB II (Jobcenter) oder SGB III (Agentur für Arbeit) beziehst,
  • von Arbeitslosigkeit bedroht bist (z. B. durch Kündigung oder auslaufenden befristeten Vertrag),
  • oder in Teilzeit oder Minijob arbeitest und dich beruflich verändern willst.

Auch Hochschulabsolvent:innen oder Personen in Elternzeit können unter bestimmten Voraussetzungen einen AVGS erhalten. Entscheidendes Kriterium ist, dass deine berufliche Integration durch das Coaching verbessert werden kann.

Wichtig: Der AVGS ist eine sogenannte Ermessensleistung. Es gibt keinen Rechtsanspruch. Über die Vergabe entscheidet dein:e Arbeitsvermittler:in individuell.


Was bringt dir ein Gründercoaching mit AVGS?

Ein AVGS-gefördertes Gründercoaching kann dir entscheidende Vorteile bringen:

  • Businessplan-Erstellung: Unterstützung bei der inhaltlichen Struktur, Zahlenwerken, Marktanalysen und Finanzplanung.
  • Ideenvalidierung: Ist deine Geschäftsidee tragfähig und realistisch?
  • Zielgruppenanalyse: Wer sind deine Kunden und wie erreichst du sie?
  • Marketing und Vertrieb: Entwicklung eines Marketingplans und Auswahl geeigneter Vertriebskanäle.
  • Finanzierungsstrategien: Welche Förderprogramme, Zuschüsse oder Kreditangebote gibt es?
  • Gründungsformalitäten: Hilfe bei der Auswahl der Rechtsform, steuerlichen Anmeldung, Versicherungen und behördlichen Anforderungen.
  • Persönlichkeitscoaching: Unternehmerisches Mindset entwickeln, Stärken stärken, Schwächen kompensieren.

Das Coaching findet meist im Einzelsetting (1:1) statt und wird auf deine individuellen Bedürfnisse zugeschnitten. Umfang und Dauer richten sich nach dem Bildungsträger und deinem Bedarf – oft zwischen 20 und 80 Stunden, verteilt über mehrere Wochen.


Wie bekommst du den AVGS? – Der genaue Ablauf

  1. Kontakt aufnehmen: Vereinbare einen Termin mit deiner Beraterin oder deinem Berater bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter.
  2. Gründungsvorhaben vorbereiten: Erstelle eine kurze Beschreibung deiner Geschäftsidee. Je besser du vorbereitet bist, desto höher deine Chancen.
  3. Beratungsgespräch führen: Präsentiere deine Motivation, Qualifikation und erste Planung. Hebe hervor, warum ein Coaching sinnvoll ist.
  4. AVGS beantragen: Wird dein Anliegen befürwortet, erhältst du den AVGS schriftlich – oft mit einem Gültigkeitszeitraum von 3 Monaten.
  5. Maßnahmenträger finden: Suche dir einen zertifizierten Anbieter (z. B. über die Plattform KURSNET oder durch Empfehlungen).
  6. Maßnahme einreichen: Der Anbieter erstellt ein individuelles Coachingkonzept, das bei der Agentur eingereicht wird.
  7. Genehmigung & Start: Sobald die Maßnahme genehmigt ist, beginnt dein Coaching.

Tipps zur erfolgreichen Beantragung

  • Sei gut vorbereitet: Je konkreter du deine Geschäftsidee erklären kannst, desto besser.
  • Zeige deine Motivation: Warum willst du gründen? Was ist dein Ziel?
  • Stichwort: Realismus: Zeige, dass du Chancen und Risiken kennst.
  • Bringe Unterlagen mit: Lebenslauf, Skizze des Vorhabens, ggf. erste Zahlen oder Marktüberblick.
  • Bleib verbindlich und professionell: Auch wenn du „nur“ eine Förderung beantragst – dein Auftreten zählt.

Welche Coaching-Anbieter sind geeignet?

Achte darauf, dass der Anbieter:

  • nach AZAV zertifiziert ist,
  • Erfahrung im Bereich Existenzgründung hat,
  • individuell auf dein Geschäftsmodell eingeht,
  • dir auch nach dem Coaching optional weitere Leistungen anbieten kann (z. B. Website-Aufbau, Marketingberatung, Finanzcoaching).

Viele Anbieter bieten ein kostenfreies Erstgespräch an – nutze es zur Orientierung.


Fazit: Der AVGS ist deine Chance auf professionelle Unterstützung

Ein AVGS-gefördertes Gründercoaching kann genau die Unterstützung sein, die du brauchst, um dein Vorhaben auf fundierte Beine zu stellen. Du bekommst fachliche Expertise, methodische Hilfsmittel und persönliche Begleitung – ganz ohne finanzielles Risiko.

Gerade in der sensiblen Startphase ist diese Form der Unterstützung Gold wert. Nutze diese Chance für einen strukturierten, selbstbewussten Start in die Selbstständigkeit.

Du willst wissen, wie du deinen AVGS konkret einsetzen kannst oder suchst einen passenden Coaching-Anbieter? Kontaktiere uns – wir begleiten dich Schritt für Schritt auf dem Weg in deine Selbstständigkeit!