Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung und optimalen Nutzung des AVGS-Gutscheins speziell für Gründerinnen und Gründer.
Der Einstieg in die Selbstständigkeit ist mit zahlreichen Herausforderungen verbunden. Um Gründerinnen und Gründer dabei bestmöglich zu unterstützen, stellt die Bundesagentur für Arbeit den sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zur Verfügung. Dieser Gutschein ermöglicht es, verschiedene Coachings und Qualifizierungsmaßnahmen, etwa ein Gründercoaching, finanziell gefördert in Anspruch zu nehmen. Gerade für angehende Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich professionell auf ihre Selbstständigkeit vorbereiten wollen, bietet der AVGS eine wertvolle Hilfe. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie den AVGS-Gutschein beantragen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie die Förderung optimal für Ihre Gründung nutzen können.
Der AVGS ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit und des Jobcenters. Er dient dazu, Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen bei der beruflichen Integration zu unterstützen. Über den Gutschein können Empfänger eine geförderte Maßnahme, wie ein Coaching, eine Weiterbildung oder auch eine Qualifizierung, bei einem zertifizierten Anbieter besuchen. Für Gründerinnen und Gründer ist insbesondere das Gründercoaching relevant, das Sie mit praxisnahen Inhalten auf die Herausforderungen der Selbstständigkeit vorbereitet und Sie dabei unterstützt, Ihr Unternehmen erfolgreich zu starten.
Das Gründercoaching, das mit dem AVGS gefördert werden kann, behandelt typischerweise Themen wie:
Grundsätzlich richtet sich der AVGS an Personen, die arbeitslos gemeldet sind, von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder Leistungen vom Jobcenter erhalten. Dabei ist der Gutschein nicht ausschließlich für bereits bestehende Arbeitslose gedacht, sondern auch für Personen, die sich in einer sogenannten Eingliederungsmaßnahme befinden oder von einer Arbeitslosigkeit bedroht sind.
Für Gründerinnen und Gründer bedeutet dies konkret: Wenn Sie arbeitslos gemeldet sind und eine Unternehmensgründung planen, können Sie den AVGS-Gutschein für ein Gründercoaching beantragen. Auch wenn Sie sich bereits in der Gründungsphase befinden, kann der Gutschein in vielen Fällen noch ausgestellt werden – insbesondere dann, wenn Sie noch nicht länger als sechs Monate selbstständig sind. Ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit ist hierfür entscheidend, um Ihre individuelle Situation zu klären.
Um den AVGS zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Es gibt verschiedene Varianten des AVGS, die sich in Art und Umfang der Förderung unterscheiden können. Für Gründerinnen und Gründer ist vor allem der AVGS für Coaching- und Qualifizierungsmaßnahmen interessant.
Der erste Schritt ist, einen Termin bei Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler oder dem zuständigen Jobcenter-Berater zu vereinbaren. Dort können Sie Ihre Gründungspläne vorstellen und klären, ob für Sie der AVGS-Gutschein in Frage kommt.
Bereiten Sie sich gut vor: Bringen Sie Ihre Geschäftsidee, eine kurze Skizze oder einen vorläufigen Business-Plan sowie persönliche Unterlagen mit. Je konkreter Sie Ihre Gründungsidee präsentieren, desto besser kann der Berater Ihre Förderung einschätzen.
Im Beratungsgespräch wird geprüft, ob ein AVGS-Gutschein für Sie geeignet ist. Wenn der Berater zustimmt, erhalten Sie den Gutschein ausgestellt. Dieser enthält Angaben zum Förderumfang und zur Gültigkeitsdauer.
Mit dem Gutschein können Sie nun einen zertifizierten Coaching-Anbieter auswählen, der auf Gründercoaching spezialisiert ist. Die Bundesagentur für Arbeit stellt auf ihrer Webseite Listen mit anerkannten Anbietern bereit. Achten Sie darauf, dass der Coach Ihre speziellen Bedürfnisse abdeckt.
Sobald Sie den passenden Anbieter gefunden haben, können Sie mit dem Gründercoaching beginnen. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihre Kompetenzen zu stärken, offene Fragen zu klären und Ihr Unternehmenskonzept zu schärfen.
Nach dem Coaching kann es sinnvoll sein, dem Anbieter und der Agentur für Arbeit ein Feedback zu geben, damit die Qualität der Förderung kontinuierlich verbessert wird.
Die Informationen in diesem Artikel dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder eine fachkundige Gründungsberatung. Die Voraussetzungen, Förderbedingungen und Verfügbarkeit des AVGS können sich ändern. Für eine rechtssichere und persönliche Beratung sollten Sie sich direkt an Ihre zuständige Arbeitsagentur oder einen qualifizierten Gründungsberater wenden.
Der AVGS-Gutschein stellt eine attraktive Fördermöglichkeit für Gründerinnen und Gründer dar, die sich professionell auf ihre Selbstständigkeit vorbereiten möchten. Mit dem Gutschein können Sie ein Gründercoaching in Anspruch nehmen, das Ihnen wertvolles Wissen und praxisnahe Unterstützung bietet. Durch eine frühzeitige Beantragung und die sorgfältige Auswahl eines qualifizierten Coaches erhöhen Sie Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit erheblich. Nutzen Sie diese Chance, um Ihre Gründung auf ein solides Fundament zu stellen.
Weitere hilfreiche Informationen, individuelle Beratung und zahlreiche Unterstützungsangebote finden Sie auf gruenderpanda.de.