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AVGS-Gutschein beantragen: So nutzen Gründer die Förderung optimal

11.06.20257 Lesezeit
AVGS-Gutschein beantragen: So nutzen Gründer die Förderung optimal

Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung und optimalen Nutzung des AVGS-Gutscheins speziell für Gründerinnen und Gründer.

Der Einstieg in die Selbstständigkeit ist mit zahlreichen Herausforderungen verbunden. Um Gründerinnen und Gründer dabei bestmöglich zu unterstützen, stellt die Bundesagentur für Arbeit den sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zur Verfügung. Dieser Gutschein ermöglicht es, verschiedene Coachings und Qualifizierungsmaßnahmen, etwa ein Gründercoaching, finanziell gefördert in Anspruch zu nehmen. Gerade für angehende Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich professionell auf ihre Selbstständigkeit vorbereiten wollen, bietet der AVGS eine wertvolle Hilfe. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie den AVGS-Gutschein beantragen, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie die Förderung optimal für Ihre Gründung nutzen können.

Was ist der AVGS-Gutschein?

Der AVGS ist ein Förderinstrument der Bundesagentur für Arbeit und des Jobcenters. Er dient dazu, Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen bei der beruflichen Integration zu unterstützen. Über den Gutschein können Empfänger eine geförderte Maßnahme, wie ein Coaching, eine Weiterbildung oder auch eine Qualifizierung, bei einem zertifizierten Anbieter besuchen. Für Gründerinnen und Gründer ist insbesondere das Gründercoaching relevant, das Sie mit praxisnahen Inhalten auf die Herausforderungen der Selbstständigkeit vorbereitet und Sie dabei unterstützt, Ihr Unternehmen erfolgreich zu starten.

Das Gründercoaching, das mit dem AVGS gefördert werden kann, behandelt typischerweise Themen wie:

  • Ausarbeitung und Optimierung des Business-Plans
  • Entwicklung von Marketing- und Vertriebsstrategien
  • Finanzplanung und Kapitalbeschaffung
  • Rechtliche Grundlagen und Steuerfragen
  • Persönliche Kompetenzen wie Selbstmanagement und Zeitplanung

Wer kann den AVGS-Gutschein beantragen?

Grundsätzlich richtet sich der AVGS an Personen, die arbeitslos gemeldet sind, von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder Leistungen vom Jobcenter erhalten. Dabei ist der Gutschein nicht ausschließlich für bereits bestehende Arbeitslose gedacht, sondern auch für Personen, die sich in einer sogenannten Eingliederungsmaßnahme befinden oder von einer Arbeitslosigkeit bedroht sind.

Für Gründerinnen und Gründer bedeutet dies konkret: Wenn Sie arbeitslos gemeldet sind und eine Unternehmensgründung planen, können Sie den AVGS-Gutschein für ein Gründercoaching beantragen. Auch wenn Sie sich bereits in der Gründungsphase befinden, kann der Gutschein in vielen Fällen noch ausgestellt werden – insbesondere dann, wenn Sie noch nicht länger als sechs Monate selbstständig sind. Ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit ist hierfür entscheidend, um Ihre individuelle Situation zu klären.

Voraussetzungen für den Erhalt des AVGS-Gutscheins

Um den AVGS zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie sind arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht und bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gemeldet.
  • Ein persönliches Beratungsgespräch hat stattgefunden und ein Förderbedarf wurde festgestellt.
  • Die geplante Maßnahme (z. B. Gründercoaching) ist geeignet, Ihre berufliche Integration zu fördern.
  • Der gewählte Anbieter für das Coaching ist zertifiziert und anerkannt.

Es gibt verschiedene Varianten des AVGS, die sich in Art und Umfang der Förderung unterscheiden können. Für Gründerinnen und Gründer ist vor allem der AVGS für Coaching- und Qualifizierungsmaßnahmen interessant.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung des AVGS-Gutscheins

1. Beratungstermin bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vereinbaren

Der erste Schritt ist, einen Termin bei Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler oder dem zuständigen Jobcenter-Berater zu vereinbaren. Dort können Sie Ihre Gründungspläne vorstellen und klären, ob für Sie der AVGS-Gutschein in Frage kommt.

2. Vorbereitung auf das Beratungsgespräch

Bereiten Sie sich gut vor: Bringen Sie Ihre Geschäftsidee, eine kurze Skizze oder einen vorläufigen Business-Plan sowie persönliche Unterlagen mit. Je konkreter Sie Ihre Gründungsidee präsentieren, desto besser kann der Berater Ihre Förderung einschätzen.

3. Antrag auf den AVGS-Gutschein stellen

Im Beratungsgespräch wird geprüft, ob ein AVGS-Gutschein für Sie geeignet ist. Wenn der Berater zustimmt, erhalten Sie den Gutschein ausgestellt. Dieser enthält Angaben zum Förderumfang und zur Gültigkeitsdauer.

4. Anbieter für Gründercoaching auswählen

Mit dem Gutschein können Sie nun einen zertifizierten Coaching-Anbieter auswählen, der auf Gründercoaching spezialisiert ist. Die Bundesagentur für Arbeit stellt auf ihrer Webseite Listen mit anerkannten Anbietern bereit. Achten Sie darauf, dass der Coach Ihre speziellen Bedürfnisse abdeckt.

5. Coaching starten und aktiv mitarbeiten

Sobald Sie den passenden Anbieter gefunden haben, können Sie mit dem Gründercoaching beginnen. Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihre Kompetenzen zu stärken, offene Fragen zu klären und Ihr Unternehmenskonzept zu schärfen.

6. Abschluss und Feedback

Nach dem Coaching kann es sinnvoll sein, dem Anbieter und der Agentur für Arbeit ein Feedback zu geben, damit die Qualität der Förderung kontinuierlich verbessert wird.

Tipps für Gründer zur optimalen Nutzung des AVGS-Gutscheins

  • Beginnen Sie frühzeitig: Planen Sie Ihren Antrag frühzeitig ein, da der Prozess mehrere Wochen dauern kann.
  • Präsentieren Sie Ihre Idee klar und strukturiert: Je besser Ihre Vorbereitung, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Antrag bewilligt wird.
  • Wählen Sie einen erfahrenen Coach: Ein qualifizierter Coach mit Branchenkenntnis kann Sie zielgerichtet und praxisnah unterstützen.
  • Nutzen Sie das Coaching intensiv: Stellen Sie viele Fragen und setzen Sie das Gelernte konsequent um.
  • Verknüpfen Sie Förderungen: Prüfen Sie, ob Sie den AVGS mit anderen Förderprogrammen kombinieren können, z.B. Zuschüsse vom Gründerzuschuss oder regionalen Fördermitteln.
  • Dokumentieren Sie Ihren Fortschritt: Halten Sie wichtige Erkenntnisse und Ergebnisse schriftlich fest, um bei Bedarf nachweisen zu können, wie die Förderung Sie vorangebracht hat.

Rechtliche Hinweise

Die Informationen in diesem Artikel dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung durch die Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder eine fachkundige Gründungsberatung. Die Voraussetzungen, Förderbedingungen und Verfügbarkeit des AVGS können sich ändern. Für eine rechtssichere und persönliche Beratung sollten Sie sich direkt an Ihre zuständige Arbeitsagentur oder einen qualifizierten Gründungsberater wenden.

Fazit

Der AVGS-Gutschein stellt eine attraktive Fördermöglichkeit für Gründerinnen und Gründer dar, die sich professionell auf ihre Selbstständigkeit vorbereiten möchten. Mit dem Gutschein können Sie ein Gründercoaching in Anspruch nehmen, das Ihnen wertvolles Wissen und praxisnahe Unterstützung bietet. Durch eine frühzeitige Beantragung und die sorgfältige Auswahl eines qualifizierten Coaches erhöhen Sie Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit erheblich. Nutzen Sie diese Chance, um Ihre Gründung auf ein solides Fundament zu stellen.

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